INQA Coaching mit 80% Förderung

Das Ministerium für Arbeit und Soziales bietet dieses Förderprogramm für klein- und mittelständische Unternehmen an mit 80% Förderung an.
Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.

INQA Coaching steht für “Initiative Neue Qualität der Arbeit” und ist ein Förderprogramm, das darauf abzielt, die Arbeitsqualität in Unternehmen anzupassen und zu verbessern.
Durch gezielte Coaching-Maßnahmen werden Mitarbeitermotivation, Produktivität und als Konsequenz daraus Zufriedenheit gesteigert. Dabei werden individuelle Bedürfnisse und Herausforderungen sowohl von Führungskräften wie auch Beschäftigten berücksichtigt, um maßgeschneiderte Lösungen für jedes einzelne Unternehmen zu entwickeln.
Das ESF gesponserte Förderprogramm ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und kann von 2023 – 2027 in Anspruch genommen werden. Es beinhaltet eine Förderquote von bis zu 80% und eine maximale Förderung von 11.520 EUR.

Die Vorteile von INQA Coaching

Die Einführung von INQA Coaching mit agilen Methoden bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte. Impulse können sein:

  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Motivation
  • Erhöhung der Produktivität
  • Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit im Team
  • Stärkung der Führungskompetenzen und Mitarbeiterbindung
  • Förderung einer positiven und inklusiven Unternehmenskultur
  • Unterstützung bei der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung der Beschäftigten
  • Stärkung der Anpassungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit des Unternehmens 
Wer kann INQA-Coaching nutzen?

Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:

  • Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
  • Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
Kontakt

Auch wir im Team von BES freuen uns, unsere langjährige Erfahrung im Rahmen des Förderprogramms INQA-Coaching einbringen zu können.

Wenn Sie mehr über das Programm erfahren möchten, melden Sie sich bei uns per Mail oder telefonisch, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wir freuen uns!
Kontaktieren Sie uns hier

weitere Informationen:
link zum Förderprogramm

weitere Informationen zum Ablauf und Förderbedingungen